Biosicherheit zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche
Um ihre Bestände vor einer Infektion mit dem MKS-Virus zu schützen sind Tierhalter aufgefordert, strenge Biosicherheitsstandards einzuhalten. Die sind einerseits die wichtigste Maßnahme zum Selbstschutz der Betriebe vor einem Eintrag des Virus. Andererseits ist es auch gesetzliche Verpflichtung der Tierhalter nach Artikel 10 des EU-Tiergesundheitsrechtsaktes.
Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Abschirmung der Betriebseinheiten
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Einzäunung/Einfriedung
- Einfriedung des gesamten Betriebsgeländes
- Verschließbares Tor bzw. Schleuse für Zugangskontrolle
- Beschilderung: »Wertvoller Tierbestand, Betreten verboten!«
- Bei baulichen Maßnahmen im Stallbereich Quarantänemöglichkeit und Krankenbereiche planen und schaffen
- Räumliche Trennung für Quarantänestall sichern!
- Abgrenzung von Risikogruppen (Abkalbe-, Jungtier-, Mast- und Krankenbereich)
- Kontrollierter Zukauf mit Attest und Quarantäne
Zutrittsbeschränkung
- Zugang von betriebsfremden Personen auf ein unerlässliches Minimum beschränken
- Personalkontakte, insbesondere mit den Tieren direkt im Stall, sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Besucherbuch führen
- Zur Verfügung stellen und Tragen betriebseigener Kleidung und Schuhwerk (ggf. Einwegkleidung/Stiefelüberzieher).
- Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese im Betrieb zu entsorgen.
- Verwendung betriebseigener Schutzkleidung auch für wiederkehrende Besucher (Tierarzt oder Besamungstechniker).
- Nutzung betriebsfremder Fahrzeuge, Geräte und Werkzeuge strikt vermeiden oder minimieren und nur nach Reinigung und Desinfektion einsetzen
- Besuch von Ausstellungen, Auktionen durch betriebliches Personal reduzieren bzw. Karenzzeit (mind. 48 Stunden) einhalten
- Personal sollte privat keine Klauentiere halten bzw. muss besonders geschult werden und besondere Biosicherheit einhalten
Hygiene/Reinigung und Desinfektion
- Desinfektionsmatten /-wannen am Zugang des Betriebes / der einzelnen Ställe
- möglichst Nutzung von Alles-Rein-Alles-Raus-Systemen für einzelne Ställe / Stallabteilungen mit gründlicher Zwischenreinigung und Desinfektion
- Wachsamkeit und Beobachtung bezüglich Krankheitssymptomen
- Schnelle Isolierung auffälliger Tiere
- Meldepflicht! Verdacht melden! Es besteht sofortige Meldepflicht beim Auftreten von verdächtigen Symptomen (Fieber, Bläschen an Maul, Euter oder Klauen, drastischer Milchrückgang) an Veterinäramt und Tierarzt.
Weitere Informationen
- Risikoampel Universität Vechta
- DVG-geprüfte Desinfektionsmittel für den Einsatz in der Tierhaltung
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Informationen der Tierseuchenkasse Sachsen
- Steckbrief: Maul- und Klauenseuche Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts
- Häufig gestellte Fragen zu Maul- und Klauenseuche | Tierseucheninfo