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FAQ - Maul- und Klauenseuche

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema maul- und Klauenseuche. Quelle: BMEL

MKS wird durch ein Virus verursacht. Bei erkrankten Tieren bilden sich u.a. an der Innenfläche der Lippen, an Flozmaul oder Rüsselscheibe, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen Bläschen. Die Krankheit geht mit hohem Fieber und starken Schmerzen sowie Lahmen bei den betroffenen Tieren einher, bei milchgebenden Tieren ist zudem ein starker Milchrückgang zu verzeichnen. MKS ist bei den meisten Tieren nicht tödlich. Eine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere gibt es nicht.

MKS ist eine hoch ansteckende Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. Die MKS ist vor allem für Klauentiere wie Rinder und Schweine, Schafe und Ziegen sowie entsprechende Wildtiere ansteckend und krankmachend. Andere Tierarten und der Mensch erkranken nicht bzw. nur mild (Bläschenbildung an den Schleimhäuten). Tiere, die von der Krankheit genesen sind, können über einen längeren Zeitraum Träger des infektiösen MKS-Virus bleiben und weitere Tiere anstecken.

Das MKS-Virus ist in der Umwelt sehr stabil. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren oder eingetrocknet (in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc.) kann es über Monate bis Jahre infektiös bleiben. Übertragen wird das Virus entweder direkt zwischen den Tieren (über Sekrete oder Ausscheidungen) oder indirekt über Fahrzeuge, Geräte, Schuhe und Kleidung. Auch eine Übertragung über die Luft ist möglich.

MKS ist für Menschen nicht gefährlich. Eine Infektion über den Verzehr von Lebensmitteln sowie eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist nicht bekannt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen bei Menschen beschrieben, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. mit dem MKS-Virus hatten. In diesen seltenen Fällen kam es zu gutartig verlaufenden Erkrankungen, die spontan ausgeheilt sind. Was Lebensmittel betrifft, wird unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen von keiner Gefahr durch z. B. pasteurisierte Milch oder Milchprodukte ausgegangen. Milch und Fleisch können also bedenkenlos verzehrt werden.

Nein. Zuweilen wird die MKS aufgrund ähnlicher Symptome mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit verwechselt, die vor allem bei Kleinkindern häufiger vorkommt. Die Krankheiten stehen jedoch in keinerlei Bezug zueinander.

Die zuständige Behörde sperrt den betroffenen Betrieb umgehend. Die für MKS empfänglichen Tiere werden getötet und unschädlich beseitigt.

Um die Ausbreitung der MKS zu verhindern, hat eine Eindämmung des Virus über unmittelbar wirksame Maßnahmen wie z. B. Verbringungsbeschränkungen durch Einrichtung von Sperrzonen oder durch einen »Stand Still« Vorrang. Das ist aus epidemiologischen Gründen sinnvoll und hilft, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen. 

Grundsätzlich ist eine Impfung gegen MKS in der EU verboten. In VO 2023/361 (EU) ist eine Impfung jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Das EU-Recht räumt nur im Ausnahmefall die Möglichkeit für Notimpfungen ein, da die Europäische Union seit vielen Jahren frei von der MKS ist und eine Impfung deshalb nicht als erste Maßnahme der Wahl zu deren Bekämpfung in Frage kommt. Eine Notimpfung käme also nur dann in Betracht, wenn sich die Infektion massiv und schnell ausbreitet. Mit einer Notimpfung in Form einer sogenannten Ringimpfung wäre es beispielsweise möglich, eine Immunschranke um einen Seuchenherd zu bilden und damit eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Für diesen Fall haben die Länder einen gemeinsamen Vorsorgevertrag zur Unterhaltung einer MKS-Impfstoffbank. Im Ausbruchsfall kann so – unter der Voraussetzung, dass es sich um einen passenden Serotyp des Virus handelt – ein passender Impfstoff in kurzer Zeit und ausreichender Menge hergestellt werden.

Aktuell haben die Länder die Aktivierung dieser Impfreserve beantragt, um für alle denkbaren Szenarien gerüstet zu sein und, falls Impfungen notwendig werden sollten, schnell reagieren zu können.

Die Aktivierung der Impfreserve ist noch keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz des Impfstoffes. Der Einsatz wird nur bei einer weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens erwogen. 

Im EU-Binnenmarkt können Fleisch und Milchprodukte, die außerhalb der Sperrzone erzeugt werden, ohne Einschränkung weiter gehandelt werden.

Der Drittlandhandel ist maßgeblich durch die Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Bei der WOAH können Staaten den sogenannten »Freiheits-Status« von bestimmten Seuchen beantragen, welcher Basis für die Ausstellung zahlreicher Veterinärbescheinigungen für den Export in Drittländer, insbesondere für Produkte von Wiederkäuern und Schweinen, ist. Verliert der Staat seinen »Status«, bedeutet das, dass der Export von beispielsweise nicht ausreichend erhitzter Milch und Milchprodukten, rohem Fleisch und Fleischprodukten, aber auch von Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen oder Samen und Blutprodukten  stark eingeschränkt ist.

Mehrere Drittländer haben aufgrund des MKS-Ausbruchs ihren Markt für Tiere und tierische Erzeugnisse aus Deutschland komplett gesperrt. Das BMEL steht mit zahlreichen Drittländern im engen Austausch. Zudem verhandelt das BMEL gerade mit der WOAH unter welchen Bedingungen eine schnellstmögliche Status-Wiedererlangung möglich ist. Was getan werden muss, um den Status »MKS-frei« wiederzuerlangen, ist im Terrestrial Animal Health Code der Weltorganisation für Tiergesundheit beschrieben (https://www.woah.org/en/home/).

Der Zeitpunkt, ab dem die MKS-Freiheit ohne Impfung wiedererlangt werden kann, hängt unter anderem von der Billigung der Daten zur MKS-Überwachung in ganz Deutschland durch die WOAH, sowie von der Übermittlung weiterer vorgegebener Informationen an WOAH ab.

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