Informationen für Jäger
Die Jägerschaft ist ein wichtiger Partner bei der Tierseuchenbekämpfung. Für die Jägerinnen und Jäger gibt es folgende Schwerpunkte:
- Früherkennung,
- Monitoring und
- Bejagung.
Regelungen für die angeordnete verstärkte Bejagung des Schwarzwildes
Reglungen für die im Rahmen der Allgemeinverfügungen angeordnete verstärkte Bejagung des Schwarzwildes in den Sperrzonen I und II sowie für die veterinärbehördlich per Einzelanordnung angeordnete Entnahme von Schwarzwild einschließlich veterinärbehördlich angeordnetem Fang und Tötung von Schwarzwild in der Sperrzone II sind in dem Merkblatt vom 27. September 2021 zusammengefasst.
- Merkblatt Biosicherheitsmaßnahmen für Jäger (*.pdf, 0,54 MB) Merkblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 3. März 2023
- Merkblatt zur Ausübung der Jagd/verstärkten Bejagung/Entnahme von Schwarzwild in den ASP-Restriktionsgebieten (*.pdf, 0,39 MB) Merkblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 29. September 2021
Aktuelle Hinweise
Seit dem 01.02.2024 hat die sächsische Jägerschaft die Möglichkeit die ASP-Probendaten über die Online-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring« vorzunehmen. Durch eine Schnittstelle zur Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen bekommen die Anwendenden auf diesem Wege schnell und unbürokratisch das Ergebnis der Beprobung mitgeteilt. Weitere Informationen finden Sie an dieser Stelle.
- ASP Tilgungsstrategie in den Schutzkorridoren und im Hochrisikokorridor (*.pdf, 74,34 KB)
- Hinweise an die Jägerschaft zum Transport von ASP-Proben (*.pdf, 0,21 MB) Stand: 2. August 2022
- Aufwandsentschädigung für Erlegung und Monitoring von Wildschweinen (*.pdf, 0,54 MB) Stand: 11. November 2022
- Handlungsempfehlung bei Funden von Wildschweinkadavern in Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (*.pdf, 31,90 KB)
- Änderung der »Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 20. Oktober 2020 zur Anzeigepflicht und Mitwirkung der Jagdausübungsberechtigten mit zusätzlichen Anordnungen für die in den Anlagen genannten Gebiete in der Fassung vom 22. September 2021« Änderung vom 2. November 2021
- ASP - Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen - Mitwirkung der sächsischen Jägerschaft (*.pdf, 0,22 MB)
- Afrikanische Schweinepest: Finanzielle Unterstützung der Jägerschaft wird erweitert
Aktuelle Ausschlussgebiete für Ansitzdrückjagden
In dieser Karte finden Sie die aktuellen Ausschlussgebiete für Ansitzdrückjagden.
Legende:
- rote Flächen: Ausschlussgebiete aktuelles Infektionsgeschehen
- grüne Flächen: Ausschlussgebiete an ASP-Schutzzäunen
Achtung: Die abgebildeten Ausschlussgebiete dienen zur Einschätzung der aktuellen Seuchenlage. Die Entscheidung zur Durchführung der Ansitzdrückjagd obliegt dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Stand: 20. September 2024
ASP-Tierseuchen-Raster zur Fallwildsuche
In dieser Karte finden Sie die aktuellen Restriktionszonen mit dem ASP-Tierseuchen-Raster, das zur Fallwildsuche genutzt werden kann.
Stand: 3. Juni 2024
Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest kann sowohl direkt von Tier zu Tier, als auch indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden.
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist besonders lange bei kalten Temperaturen haltbar. Es überlebt zum Beispiel 1000 Tage in gefrorenem Fleisch und 140 Tage in luftgetrocknetem Schinken.
Jagdtrophäen und allgemein Material, das bei der Jagd verwendet wurde und nicht ordnungsgemäß gereinigt wurde (Stiefel, Kleidung, Messer, Wannen, Autoreifen und vieles mehr) sind als Risiko einzustufen. Das lenkt auch einen besonderen Blick auf revierübergreifende Jagden und Jagdreisen in Gebiete, die bereits betroffen sind.
Was können Jäger tun?
Jäger sind eine Schlüsselfigur im Seuchengeschehen. Sie sind direkt vor Ort, und kennen Ihr Gebiet und vielleicht sogar die Plätze an denen sich die Wildschweine bevorzugt aufhalten. Sie haben ein Auge auf die Rotte(n) und können die klinischen Anzeichen einer Erkrankung durch Ihre Ausbildung und Erfahrung erkennen. Sie sind vermutlich auch diejenigen, die einen toten Wildschweinkörper im Wald entdeckt und die Stelle den Mitarbeitern im Veterinäramt beschreiben können.
Auffälligkeiten erkennen
Die Symptome sind leider relativ unspezifisch. Die Wildschweine können Blutungen (Nase, Haut, blutiger Durchfall) haben, aber auch Fieber, Schwäche, Atemprobleme und Bewegungsstörungen können auftauchen. Da bis zu 90 Prozent der infizierten Tiere sterben, ist auch bei Fallwild und Unfallwild daran zu denken, dass es sich hier um Tiere mit einer ASP-Infektion handeln könnte.
Schutz vor indirekter Weiterverbreitung
Da die Afrikanische Schweinepest keine Zoonose ist, können Menschen sich nicht anstecken, aber sie können die Seuche weitertragen.
Dementsprechend sollten ein paar Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:
- Blut, Gewebe (Fleisch, Haut), und andere Flüssigkeiten (Nasenausfluss, Darminhalt) sind infektiöses Material. Das heißt, wenn Sie Kontakt damit hatten oder auch nur denken, dass die Möglichkeit besteht, sollten Sie Ihre Jagdausrüstung, Ihre Kleidung und Jagdstiefel sowie weitere Gerätschaften zum Beispiel Jagdwannen, Jagdmesser bis hin zu den Autoreifen gründlich reinigen und gegebenenfalls auch desinfizieren. Das Virus wird bei 70 °C nach 30 Minuten inaktiviert. Dementsprechend sollten Sie Ihre Waschprogramme auswählen. Es versteht sich von selbst, dass mit dieser Kleidung nicht erneut auf die Jagd gegangen wird, bis sie ausreichend gereinigt ist. Sollten Sie Jäger und Landwirt sein, ist im eigenen Interesse getrennte Schutzkleidung Pflicht.
Übertragung durch andere Raubtiere/Aasfresser
Laut Friedrich-Löffler-Institut scheint momentan nichts darauf hinzudeuten, dass Aasfresser und Raubtiere eine Rolle in der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest spielen. Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch hier das Virus indirekt weitergetragen wird, aber eine Vermehrung des Virus scheint nicht vorzukommen.
Nach der Magen-/Darmpassage von Virushaltigem Material ist das Virus nicht mehr nachweisbar. Insoweit ist der Beitrag den Aasfresser zur Beseitigung des Virus aus der Landschaft leisten deutlich größer einzuschätzen als der Beitrag zur Verbreitung durch gegebenenfalls auftretendes Zutragen von Fleisch zum Bau/Horst.
Meldung – und Probenahme
Im Tierseuchenfall sind die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) verantwortlich für die Verfahrensabläufe (zum Beispiel Probenahme) bei den Jagden.
Fallwild und Unfallwild sind selbstverständlich dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzuzeigen. Wenden Sie sich zu diesem Zwecken an:
- Veterinäramt,
- Jagdausübungsberechtigte oder
- Rettungsleitstelle (Telefon 112).
Ausbruchsgebiete
Da sich die Ausbruchsgebiete immer wieder verändern, können die betroffenen Gebiete auf der Afrikanischen Schweinepest-Seite des Friedrich-Loeffler-Institutes eingesehen werden. Dort werden sie wöchentlich aktualisiert.
Karten zur ASP: Friedrich-Löffler-Institut
Angaben zum Sächsischen Ausbruchsgeschehen finden Sie unter:
Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest - Tierschutz und Tiergesundheit - sachsen.de
Die aktuellen Angaben zur Afrikanischen Schweinepest in Deutschland stehen auf der TierseuchenInformationsSystem-Seite:
Jagdreisen
Die Ausbruchsgebiete bringen uns direkt zu dem zweiten wichtigen Punkt: den Jagdreisen. Hier ist der verantwortungsvolle Jäger gefragt! Es gilt, sich, wenn man eine Reise plant, zu informieren, wo genau die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist. Das Logischste für Sie wäre an dieser Stelle, diese Region zu meiden und in ein weniger risikoreiches Gebiet zu reisen. Wenn Sie bereits unterwegs sind, sollten Sie auf die Schilder vor Ort achten, denn auch dort werden Warnhinweise in regelmäßigen Abständen um das Gebiet herum aufgestellt.
Falls Sie eine Jagdreise in diese Gebiete aus irgendwelchen Gründen nicht absagen können, ist hier besondere Vorsicht und ein hohes Maß an Verantwortung gefragt. Wie bereits gesagt, ist das Virus sehr lange in Blut, Sekreten, Kot aber auch Gewebe haltbar. Dies schließt Jagdtrophäen mit ein. Auf einer Jagdtrophäe kann das Virus ebenso wie in Wurst oder Schinken über die Grenze getragen werden. Nehmen Sie in diesen Zeiten Abstand davon eine Jagdtrophäe mitzunehmen. Auch die Wurst oder anderes wie zum Beispiel Hundefutter, sollte im Ursprungsland und damit im Ausbruchgebiet verbleiben. Wenn möglich, nutzen Sie nicht Ihr eigenes Fahrzeug. Nehmen Sie nicht Ihren Hund mit. Falls möglich, lassen Sie Ihre Jagdausrüstung Zuhause.
Falls Sie dennoch Ihre eigene Ausrüstung unter allen Umständen nützen müssen, dann betrachten Sie sie als Risikomaterial und behandeln sie diese entsprechend. Reinigen Sie Ihre Ausrüstung unter heißem Wasser mit entsprechendem Waschmittel zuerst grob, um den eingetrockneten Schmutz und gegebenenfalls Blut, Kot oder Gewebe zu entfernen. Dann sollten Sie diese Gegenstände noch einmal fein reinigen. Führen Sie eine Desinfektion der Gegenstände durch! Die geeigneten Desinfektionsmittel finden Sie auf der Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft oder Sie fragen bereits vorab beim zuständigen Veterinäramt. Reinigen und desinfizieren Sie die Sachen bereits bevor Sie das Ausbruchsgebiet verlassen und stellen Sie sicher, dass es nicht zu einer erneuten Kontamination kommt. Falls dies nicht möglich ist, reinigen und desinfizieren Sie Ihre Gegenstände vor Grenzübertritt. Stark kontaminierte Gegenstände, die Sie nicht mehr reinigen können, entsorgen Sie bitte wildschweinsicher (Mülleimer mit verschließbarem Deckel) im Ausbruchsgebiet.
Weitere Informationen gibt es auf folgenden Homepages:
- Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- StopASF Informationen der European Food Safety Authority zur Afrikanischen Schweinepest
- DJV-Broschüre »Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest«