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Tierheime und Fundtiere

Junger Hund im Tierheim © pixabay

Tierheime sind ein erster Anlaufpunkt für die Aufnahme von Fundtieren, die Trägerschaft ist in der Regel gemeinnützig durch Tierschutzvereine organisiert.

Tierheime nehmen Tiere vorübergehend in Pflege und vermitteln sie an neue Halter. Zudem beraten sie Tierfreunde bei Anschaffung, Haltung und Pflege und leisten Bildungsarbeit.

Für Fundtiere sind die Kommunen zuständig. Da die Kommunen meist keine eignen Tierheime betreiben, übergeben sie die Tiere an Tierheime und tragen die Kosten für die artgemäße Unterbringung, Pflege und Ernährung.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt die Tierschutzvereine auf Grundlage einer Förderrichtlinie. Gefördert werden:

  • Investitionen zur Schaffung von Tierplätzen
  • Beschaffung von Tierbedarfsgegenständen und Pflegemitteln
  • der Kauf von Tierfanggeräten,
  • die Anschaffung von Futtermitteln für herrenlose Fundtiere
  • die Übernahme der Tierarztkosten für die Kastration/Sterilisation von herrenlosen Katzen

Anträge sind bei der Landesdirektion Sachsen zu stellen, nach der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes vom 12. März 2020.

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